Erschließung am Kiesgrubenweg in Köln-Hahnwald

Das Gebiet am Kiesgrubenweg in Köln-Hahnwald (Stadtbezirk Rodenkirchen), soll weiter erschlossen werden. Unter anderem sind Ziele des städtebaulichen Planungskonzeptes, das Geh- und Radwegnetz zu optimieren und die Erschließung aller Grundstücke im Plangebiet zu sichern.
Das Plangebiet „Kiesgrubenweg in Köln-Hahnwald“ umfasst eine Fläche von rund 31.600 Quadratmetern. Es liegt zwischen der Wohnbebauung östlich der Straße Judenpfad, einer Grünfläche des geschützten Landschaftsbestandteils (LB 2.17) und dem Gewerbegebiet entlang der Adam-Riese-Straße im Norden, landwirtschaftlich genutzten Flächen im Osten, der Landesstraße L150 (Kiesgrubenweg) im Süden und den Gartenflächen der Bebauung entlang des Judenpfades im Westen (siehe Karte).
Um die Bürger*innen zu beteiligen, wird das städtebauliche Planungskonzept von Montag, 7. November 2022, bis einschließlich Dienstag, 22. November 2022, öffentlich ausgelegt. Dabei können Bürger*innen die Pläne inklusive Begründung in der derzeit gültigen Fassung einsehen.
Die Pläne sind im angegebenen Zeitraum im Foyer des Bezirksrathauses Rodenkirchen, Industriestraße 161 (Haus 1) zu folgenden Öffnungszeiten einsehbar: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag je von 8 bis 12 Uhr, Dienstag von 8 bis 18 Uhr sowie am Donnerstag von 14 bis 16 Uhr. Außerdem sind die Pläne in der Außenstelle des Stadtplanungsamtes im Stadthaus Deutz, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, zur Einsichtnahme ausgehängt. Im Internet kann das städtebauliche Planungskonzept sowie weiterführende Informationen und Abbildungen unter dem Link www.beteiligung-bauleitplanung.koeln abgerufen werden. Weitere Auskünfte können beim Stadtplanungsamt unter den Telefonnummern 0221/221-24553 und 0221/221-27008 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de eingeholt werden.
Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich Dienstag, 22. November 2022, an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Rodenkirchen, Manfred Giesen, Industriestraße 161 – Haus 1, 50999 Köln, oder per E-Mail an manfred.giesen@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Das Änderungsverfahren betrifft den rechtskräftigen Bebauungsplan mit der Nummer 69370/02 mit dem Arbeitstitel „Kiesgrubenweg in Köln-Hahnwald“, welcher am 20.Juli 2005 bekannt gemacht wurde, und wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Grafik:
Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Grafik der Stadt Köln.