Vorsorgevollmacht

Stadt Köln informiert rund um das Thema Betreuung

Jede volljährige Person kann in die Situation kommen, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln zu können – sei es durch einen Unfall, eine Erkrankung oder am Ende des Lebens. Zum Schutz und zur Unterstützung des Erwachsenen, der aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Krankheit die eigenen Angelegenheiten nicht mehr rechtlich regeln kann, muss das Betreuungsgericht über die Bestellung einer Betreuung entscheiden.

„Für die meisten gesunden Menschen ist die Vorstellung der eigenen Hilfebedürftigkeit weit weg und sie wird verdrängt. Im Ernstfall wünschen sich aber ebenso die meisten Menschen, dass eine Person des Vertrauens persönliche Angelegenheiten regelt. Da hilft eine Vorsorgevollmacht. Sie ist keine Frage des Alters“, erklärt Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln.

Sind andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine bevollmächtigte Person des Vertrauens ausreichend vorhanden, darf keine Betreuerbestellung erfolgen. Eine Vorsorgevollmacht sollte also in jedem Fall vorliegen, bevor eine Hilfebedürftigkeit eintritt, idealerweise mit Erreichen der Volljährigkeit. Die Betreuungsbehörde der Stadt Köln unterstützt beim Erstellen von Vorsorgevollmachten, bei der Betreuungsverfügung, Ehegattenvertretungsrecht, Patientenverfügung, außerdem berät sie Dritte, beispielsweise Angehörige, zur Anregung eines Betreuungsverfahrens oder Betreuungspersonen und Bevollmächtigte zur Ausübung ihres Amtes.

Die Betreuungsbehörde bietet an, Vorsorgevollmachten öffentlich zu beglaubigen. Das ist wichtig, damit die Vorsorgevollmacht im Ernstfall auch gefunden wird, zum Beispiel im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Weitere Informationen sind abrufbar unter:
Vorsorgevollmacht – Wir beraten Sie – Stadt Köln (stadt-koeln.de)